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Betriebsurlaub über die Feiertage
Aufgrund von Weihnachten und Neujahr haben wir
von 22.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 Betriebsurlaub.
Telefonisch sind wir auch während dieser Zeit erreichbar und nehmen Termine jederzeit gerne entgegen.

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB´s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier sind die wichtigsten Punkte, die in AGB für Honorarausfall enthalten sind:
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Definition des Ausfallhonorars:
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Entschädigung für Nichterscheinen zum vereinbarten Termin.
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Nicht rechtzeitige Absage (außerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn).​
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Höhe des Ausfallhonorars:
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Ausfallhonorar wird zu 100% des Behandlungspreises berechnet.
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Frist für die Absage:
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Außerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn.​
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Form der Absage:
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Absagen können in Form von telefonisch, schriftlich, per WhatsApp und per E-Mail erfolgen.​
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Ausnahmen und Entlastungsklausel:
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Vorzusehen, dass ein Ausfallhonorar nicht in Rechnung gestellt wird, wenn der/die Kunde/Kundin einen nachvollziehbaren Grund für die kurzfristige Absage vorweisen kann (z.B. Erkrankung, Unfall).
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In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung vom z.B Arzt vorzulegen
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Rechtsgrundlage:
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Die Rechtsgrundlage für das Ausfallhonorar bezieht sich auf § 615 BGB.
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