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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB´s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier sind die wichtigsten Punkte, die in AGB für Honorarausfall enthalten sind:
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Definition des Ausfallhonorars:
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Entschädigung für Nichterscheinen zum vereinbarten Termin.
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Nicht rechtzeitige Absage (außerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn).
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Höhe des Ausfallhonorars:
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Ausfallhonorar wird zu 100% des Behandlungspreises berechnet.
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Frist für die Absage:
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Außerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn.
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Form der Absage:
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Absagen können in Form von telefonisch, schriftlich, per WhatsApp und per E-Mail erfolgen.
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Ausnahmen und Entlastungsklausel:
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Vorzusehen, dass ein Ausfallhonorar nicht in Rechnung gestellt wird, wenn der/die Kunde/Kundin einen nachvollziehbaren Grund für die kurzfristige Absage vorweisen kann (z.B. Erkrankung, Unfall).
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In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung vom z.B Arzt vorzulegen
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Rechtsgrundlage:
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Die Rechtsgrundlage für das Ausfallhonorar bezieht sich auf § 615 BGB.
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