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Überprüfung der rechtlichen Vereinbarung


Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB´s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier sind die wichtigsten Punkte, die in AGB für Honorarausfall enthalten sind:

  1. Definition des Ausfallhonorars:

    • Entschädigung für Nichterscheinen zum vereinbarten Termin.

    • Nicht rechtzeitige Absage (außerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn).​

  2. Höhe des Ausfallhonorars:

    • Ausfallhonorar wird zu 100% des Behandlungspreises berechnet.

  3. Frist für die Absage:

    • Außerhalb von 24 Stunden vor Terminbeginn.​

  4. Form der Absage:

    • Absagen können in Form von telefonisch, schriftlich, per WhatsApp und per E-Mail erfolgen.​

  5. Ausnahmen und Entlastungsklausel:

    • Vorzusehen, dass ein Ausfallhonorar nicht in Rechnung gestellt wird, wenn der/die Kunde/Kundin einen nachvollziehbaren Grund für die kurzfristige Absage vorweisen kann (z.B. Erkrankung, Unfall).

    • In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung vom z.B Arzt vorzulegen

  6. Rechtsgrundlage:

    • Die Rechtsgrundlage für das Ausfallhonorar bezieht sich auf § 615 BGB.

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